Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss e... [mehr]
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz**: Die Verarbeitung muss rechtmäßig sein und die betroffenen Personen müssen über die Verarbeitung informiert werden. *Beispiel*: In der Pflegepraxis muss der Pflegebedürftige vor der Erhebung seiner Daten darüber informiert werden, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wer Zugriff darauf hat. 2. **Zweckbindung**: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden. *Beispiel*: Die Gesundheitsdaten eines Patienten dürfen nur zur Erstellung eines Pflegeplans verwendet werden und nicht für Marketingzwecke. 3. **Datenminimierung**: Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die für die jeweiligen Zwecke notwendig sind. *Beispiel*: Bei der Erfassung von Informationen für die Pflege sollte nur das erfasst werden, was für die Pflege relevant ist, wie z.B. medizinische Vorgeschichte und aktuelle Bedürfnisse, nicht jedoch persönliche Vorlieben, die nicht für die Pflege entscheidend sind. 4. **Richtigkeit**: Die Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass unrichtige Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. *Beispiel*: Wenn sich die Medikation eines Patienten ändert, muss dies umgehend in den Pflegeunterlagen aktualisiert werden, um falsche Behandlungen zu vermeiden. 5. **Speicherbegrenzung**: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. *Beispiel*: Nach dem Tod eines Patienten sollten die Daten nur so lange aufbewahrt werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. für die Dokumentation oder zur Abrechnung. 6. **Integrität und Vertraulichkeit**: Die Verarbeitung muss so erfolgen, dass die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor Verlust, Zerstörung oder Schädigung. *Beispiel*: In der Pflegepraxis sollten alle elektronischen Patientendaten durch Passwörter und Verschlüsselung geschützt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. 7. **Rechenschaftspflicht**: Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Grundsätze eingehalten werden, und muss dies auch nachweisen können. *Beispiel*: Eine Pflegeeinrichtung sollte regelmäßige Schulungen für das Personal zur Datenschutzrichtlinie durchführen und Dokumentationen führen, um die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können. Diese Grundsätze helfen dabei, die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und eine verantwortungsvolle Datenverarbeitung sicherzustellen.
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss e... [mehr]
Die DSGVO-Konformität von Telegram ist umstritten. Telegram hat zwar einige Funktionen, die den Datenschutz unterstützen, wie z.B. die Möglichkeit, Chats zu verschlüsseln, jedoch g... [mehr]
Die Datenlöschung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist aus mehreren Gründen wichtig: 1. **Recht auf Vergessenwerden**: Die DSGVO gibt Einzelpersonen das Recht, die L... [mehr]
Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt spezifische Informationspflichten für verantwortliche Stellen fest, die bei der Erhebung personenbezogener Daten von betroffenen Personen zu b... [mehr]
Die Regelungen und Aussagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden auf der Ebene der EU durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) konkretisiert. Der EDSA ist ein unabhängige... [mehr]
Damit Betroffene nach Art. 34 DSGVO bei einer Datenschutzpanne benachrichtigt werden müssen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Verletzung des Schutzes personenbezogene... [mehr]
Nach Art. 24 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben verantwortliche Stellen verschiedene Pflichten zu beachten, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmä&sz... [mehr]
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es mehrere Stellen, die auf erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen hinweisen. Wichtige Artikel sind: 1. **Artikel 5** - Grunds&a... [mehr]
Ein Zustimmungstext nach der Datenschutz-Grundverordnung (GVO) für ein interaktives Formular sollte klar und verständlich formuliert sein. Hier ist ein Beispiel für eine solche Formulie... [mehr]
Die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 35 geregelt. Dort wird beschrieben, unter welchen Umständen eine DSFA d... [mehr]