Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Bei der Probezeit von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung gibt es einige besondere Regelungen und Schutzvorschriften, die berücksichtigt werden sollten: 1. **Kündigungsschutz**: Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Probezeit kann eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen (§ 85 SGB IX). Dies gilt jedoch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. 2. **Anpassung der Arbeitsbedingungen**: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie den besonderen Bedürfnissen von schwerbehinderten Menschen gerecht werden. Dies kann z.B. spezielle Arbeitsmittel oder flexible Arbeitszeiten umfassen. 3. **Fördermöglichkeiten**: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, wie z.B. Lohnkostenzuschüsse oder Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. 4. **Beratung und Unterstützung**: Arbeitgeber können sich von Integrationsämtern und anderen Beratungsstellen Unterstützung holen, um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erfolgreich zu gestalten. 5. **Pflicht zur Beschäftigung**: Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX). Weitere Informationen und Unterstützung bieten die Integrationsämter und die Bundesagentur für Arbeit: [Integrationsämter](https://www.integrationsaemter.de) und [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de).
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer ausstellt. Es dient als Nachweis über die Dauer und Art des Arbeitsverhä... [mehr]