Wie lange ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohn weiterzuzahlen bei Militärdienst?

Antwort

In Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn während des Militärdienstes für die Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen. Dies ist im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) geregelt. Nach diesen sechs Wochen übernimmt der Staat die Zahlung von Unterhaltssicherungsleistungen. Weitere Informationen findest du im Unterhaltssicherungsgesetz (USG): [Gesetze im Internet - USG](https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2011/).

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