Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen... [mehr]
Wenn du als Arbeitnehmer fristlos kündigst, weil du bestohlen wurdest, hängt die Frage der Lohnfortzahlung von den genauen Umständen ab. Grundsätzlich gibt es bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung, da das Arbeitsverhältnis sofort endet. Es könnte jedoch Ausnahmen geben, wenn der Diebstahl durch den Arbeitgeber oder durch Umstände am Arbeitsplatz verursacht wurde, die eine Weiterarbeit unzumutbar machen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände deines Falls zu klären und zu prüfen, ob eventuell Schadensersatzansprüche oder andere rechtliche Schritte in Betracht kommen.
Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen... [mehr]
In Deutschland gilt während der Probezeit das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Nach diesem Gesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhäl... [mehr]
Ja, eine fristlose Kündigung kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, wenn der Verdacht auf Beihilfe zum Diebstahl besteht. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzung... [mehr]
Ja, auch während der Probezeit hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegt, muss der Arbe... [mehr]