Gibt es eine Lohnfortzahlung bei fristloser Kündigung wegen Diebstahl?

Antwort

Wenn du als Arbeitnehmer fristlos kündigst, weil du bestohlen wurdest, hängt die Frage der Lohnfortzahlung von den genauen Umständen ab. Grundsätzlich gibt es bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung, da das Arbeitsverhältnis sofort endet. Es könnte jedoch Ausnahmen geben, wenn der Diebstahl durch den Arbeitgeber oder durch Umstände am Arbeitsplatz verursacht wurde, die eine Weiterarbeit unzumutbar machen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände deines Falls zu klären und zu prüfen, ob eventuell Schadensersatzansprüche oder andere rechtliche Schritte in Betracht kommen.

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