Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Wenn die Teamleitung falsche Gründe angibt, um eine Kündigung zu rechtigen, kann das rechtliche Konsequenzen haben. In vielen Ländern gibt es Arbeitsgesetze, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen könntest: 1. **Dokumentation**: Sammle alle relevanten Beweise, die zeigen, dass die angegebenen Gründe falsch sind. Das können E-Mails, Zeugenaussagen oder andere Dokumente sein. 2. **Gespräch suchen**: Versuche, das Problem zunächst intern zu klären, indem du ein Gespräch mit der Teamleitung oder dem Vorgesetzten suchst. 3. **Betriebsrat oder Personalvertretung**: Wenn es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung gibt, wende dich an diese. Sie können dich unterstützen und beraten. 4. **Rechtliche Schritte**: Ziehe in Erwägung, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dir helfen, deine Rechte zu verstehen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen. 5. **Arbeitsgericht**: In vielen Ländern kannst du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um die Kündigung anzufechten. Es ist wichtig, schnell zu handeln, da es oft Fristen gibt, innerhalb derer du gegen eine Kündigung vorgehen musst.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]