Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Ja, eine Betriebsvereinbarung kann Regelungen zu Sonderzahlungen ergänzen, sofern sie nicht gegen den Tarifvertrag verstößt. Tarifverträge haben in der Regel Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Das bedeutet, dass eine Betriebsvereinbarung keine schlechteren Bedingungen für die Arbeitnehmer festlegen darf als der Tarifvertrag. Sie kann jedoch zusätzliche oder günstigere Regelungen enthalten, solange diese im Einklang mit dem Tarifvertrag stehen.
Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Der **Tarifwille** ist ein zentraler Begriff im Tarifvertragsrecht. Er bezeichnet den ernsthaften Willen der Tarifvertragsparteien (also z.B. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft), einen Tarifvertrag m... [mehr]
Ob ein Telearbeitsplatz als „Standort“ im tarifrechtlichen Sinne gilt und ob der Tarifvertrag weiterhin Anwendung findet, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Definition Telearbeitsp... [mehr]
Der Flächentarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird zwischen den Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Er regelt u... [mehr]
Die Tarifvertragsparteien, die den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) aushandeln und abschließen, sind: 1. **Arbeitgeberseite:** - **Arbeitgeberverband Deutscher... [mehr]
Nein, ein Tarifvertrag setzt den gesetzlich vorgeschriebenen Vertrag nicht außer Kraft. Vielmehr gilt das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“: Ein Tarifvertrag kann von gesetzliche... [mehr]
Bei einer Kündigung im Gebäudereiniger-Handwerk mit Rahmentarifvertrag gelten bestimmte Kündigungsfristen, die sich nach der Betriebszugehörigkeit und der Betriebsgröße... [mehr]
Für Angestellte in der gewerblichen Gebäudereinigung gelten die Kündigungsfristen gemäß dem jeweils gültigen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwer... [mehr]
Bei einer Einstellung am 21.11.2018 und einer Eigenkündigung zum 30.11.2025 im Gebäudereinigungshandwerk gilt der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Geb&a... [mehr]
Im Tarifvertrag der Gebäudereinigung (und vergleichbaren Branchen) gilt grundsätzlich: Wenn du einen Teilzeitvertrag mit 15 Wochenstunden hast, bleibt diese vertraglich vereinbarte Arbeitsze... [mehr]