Kann eine Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen im Tarifvertrag ergänzen?

Antwort

Ja, eine Betriebsvereinbarung kann Regelungen zu Sonderzahlungen ergänzen, sofern sie nicht gegen den Tarifvertrag verstößt. Tarifverträge haben in der Regel Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Das bedeutet, dass eine Betriebsvereinbarung keine schlechteren Bedingungen für die Arbeitnehmer festlegen darf als der Tarifvertrag. Sie kann jedoch zusätzliche oder günstigere Regelungen enthalten, solange diese im Einklang mit dem Tarifvertrag stehen.

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