Muss der Betriebsrat bei einem Anpassungsvertrag von Vollzeit zu Minijob angehört werden?

Antwort

Ja, der Betriebsrat muss bei einem Anpassungsvertrag von Vollzeit zu einem Minijob angehört werden. Nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Versetzung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eine Änderung des Arbeitsvertrages von Vollzeit zu einem Minijob stellt eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen dar und fällt somit unter den Begriff der Versetzung.

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