Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen im Arbeitsrecht, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben. Hier sind die wichtigsten Arten: 1. **Ordentliche Kündigung**: - **Definition**: Eine Kündigung, die unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist erfolgt. - **Voraussetzungen**: Es muss ein Kündigungsgrund vorliegen, der sozial gerechtfertigt ist (betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt). - **Beispiel**: Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter wegen betriebsbedingter Gründe mit einer Frist von drei Monaten. 2. **Außerordentliche (fristlose) Kündigung**: - **Definition**: Eine Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. - **Voraussetzungen**: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. - **Beispiel**: Ein Mitarbeiter wird fristlos gekündigt, weil er wiederholt und unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist. 3. **Änderungskündigung**: - **Definition**: Eine Kündigung, die mit dem Angebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. - **Voraussetzungen**: Der Arbeitgeber muss die Änderung der Arbeitsbedingungen begründen können. - **Beispiel**: Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter und bietet ihm gleichzeitig an, zu einem niedrigeren Gehalt weiterzuarbeiten. 4. **Kündigung in der Probezeit**: - **Definition**: Eine Kündigung während der vereinbarten Probezeit, die in der Regel kürzere Kündigungsfristen hat. - **Voraussetzungen**: Es gelten die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Regelungen. - **Beispiel**: Ein Mitarbeiter wird während der sechsmonatigen Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt. 5. **Kündigung durch den Arbeitnehmer**: - **Definition**: Eine Kündigung, die vom Arbeitnehmer ausgeht. - **Voraussetzungen**: Der Arbeitnehmer muss die vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. - **Beispiel**: Ein Mitarbeiter kündigt seinen Job, weil er eine neue Stelle gefunden hat, und hält die Kündigungsfrist von vier Wochen ein. 6. **Kündigung durch den Arbeitgeber**: - **Definition**: Eine Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgeht. - **Voraussetzungen**: Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe und Fristen einhalten, die im Arbeitsrecht festgelegt sind. - **Beispiel**: Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen mit einer Frist von drei Monaten. Jede dieser Kündigungsarten hat spezifische rechtliche Rahmenbedingungen und erfordert eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Umstände.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]