Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Eine Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer dient. Sie hat folgende Bedeutung und Funktionen im Rahmen einer verhaltensbedten Kündigung: 1. **Hinweisfunktion**: Die Abmahnung weist den Arbeitnehmer auf ein konkretes Fehlverhalten hin. Sie beschreibt genau, welches Verhalten beanstandet wird und warum es gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. 2. **Warnfunktion**: Sie macht dem Arbeitnehmer deutlich, dass das beanstandete Verhalten nicht toleriert wird und bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur Kündigung. Dies gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern und die Kündigung zu vermeiden. 3. **Dokumentationsfunktion**: Die Abmahnung dokumentiert das Fehlverhalten und die Reaktion des Arbeitgebers darauf. Dies ist wichtig für den Fall, dass es später zu einem Rechtsstreit kommt. Der Arbeitgeber kann so nachweisen, dass er den Arbeitnehmer auf das Fehlverhalten hingewiesen und ihm eine Chance zur Besserung gegeben hat. 4. **Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigung**: In der Regel ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam. Die Abmahnung ist somit eine notwendige Voraussetzung, um eine verhaltensbedingte Kündigung rechtlich abzusichern. Durch diese Funktionen stellt die Abmahnung sicher, dass der Arbeitnehmer fair behandelt wird und die Möglichkeit hat, sein Verhalten zu korrigieren, bevor es zu einer Kündigung kommt.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]