Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer in Deutschland ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Die Dauer von sechs Wochen (42 Kalendertage) wurde festgelegt, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu schaffen. Hier sind einige Gründe für diese Regelung: 1. **Arbeitnehmerschutz**: Die sechs Wochen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei Krankheit nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten geraten und sich ausreichend erholen können, ohne sich Sorgen um ihren Lebensunterhalt machen zu müssen. 2. **Arbeitgeberbelastung**: Eine längere Entgeltfortzahlung könnte für viele Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die sechs Wochen sind ein Kompromiss, der die Belastung für Arbeitgeber in einem vertretbaren Rahmen hält. 3. **Krankenkassen**: Nach den sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, was die finanzielle Last von den Arbeitgebern auf die Sozialversicherungssysteme verlagert. Diese Regelung ist das Ergebnis von Verhandlungen und Kompromissen zwischen Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgeberverbänden und dem Gesetzgeber, um ein ausgewogenes System zu schaffen, das sowohl die Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt.
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]