Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer in Deutschland ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Die Dauer von sechs Wochen (42 Kalendertage) wurde festgelegt, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu schaffen. Hier sind einige Gründe für diese Regelung: 1. **Arbeitnehmerschutz**: Die sechs Wochen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei Krankheit nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten geraten und sich ausreichend erholen können, ohne sich Sorgen um ihren Lebensunterhalt machen zu müssen. 2. **Arbeitgeberbelastung**: Eine längere Entgeltfortzahlung könnte für viele Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die sechs Wochen sind ein Kompromiss, der die Belastung für Arbeitgeber in einem vertretbaren Rahmen hält. 3. **Krankenkassen**: Nach den sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, was die finanzielle Last von den Arbeitgebern auf die Sozialversicherungssysteme verlagert. Diese Regelung ist das Ergebnis von Verhandlungen und Kompromissen zwischen Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgeberverbänden und dem Gesetzgeber, um ein ausgewogenes System zu schaffen, das sowohl die Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 19.03.2025 (10 AZR 67/24) zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen. Im Fokus stand die Frage, ob bestimmte Zuschüsse des Arbeitgebers als... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problem... [mehr]
Ja, du kannst eine kommissarische Beauftragung grundsätzlich ablehnen. Eine kommissarische Beauftragung bedeutet, dass dir vorübergehend Aufgaben oder eine Position übertragen werden, m... [mehr]
Arbeitsrechtliche Fragen für pädagogische Mitarbeiter in Niedersachsen betreffen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten. Hier sind die wichtigsten Aspekte: **... [mehr]
Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Krankmeldung direkt Urlaub zu nehmen, sofern du wieder arbeitsfähig bist und dein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wichtig ist dabei: 1.... [mehr]
Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und weitere Regelungen für bestimmte Branchen oder Unternehmen... [mehr]