Welche durch ukrainische Fahrzeuge verursachte Schäden übernehmen deutsche Autoversicherer und unter welchen Voraussetzungen?

Antwort

Deutsche Autoversicherer übernehmen in der Regel Schäden, die durch ausländische Fahrzeuge verursacht werden, einschließlich ukrainischer Fahrzeuge, unter bestimmten Voraussetzungen. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Haftpflichtversicherung des Verursachers**: Wenn ein ukrainisches Fahrzeug einen Unfall in Deutschland verursacht, sollte die Haftpflichtversicherung des ukrainischen Fahrzeugs für die Schäden aufkommen. Die ukrainische Versicherung muss in Deutschland anerkannt sein, was in der Regel durch eine sogenannte "Grüne Karte" (internationale Versicherungskarte) nachgewiesen wird. 2. **Deutsche Haftpflichtversicherung**: Wenn die Haftpflichtversicherung des ukrainischen Fahrzeugs nicht zahlt oder nicht ausreichend ist, kann die eigene deutsche Haftpflichtversicherung einspringen, sofern eine entsprechende Deckung besteht. Dies kann jedoch zu einer Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt führen. 3. **Kaskoversicherung**: Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast, übernimmt diese in der Regel auch Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig davon, ob der Unfallverursacher versichert ist oder nicht. Auch hier kann es zu einer Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt kommen. 4. **Unfallflucht oder unversicherte Fahrzeuge**: Wenn der Unfallverursacher flüchtet oder das ukrainische Fahrzeug nicht versichert ist, kann der "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Verkehrsopferhilfe) einspringen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website der Verkehrsopferhilfe: [Verkehrsopferhilfe](https://www.verkehrsopferhilfe.de/). Es ist ratsam, im Schadensfall sofort die Polizei zu informieren und alle relevanten Informationen zu dokumentieren, um den Versicherungsanspruch geltend machen zu können.

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