Liegt keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz) vor, bist du als Auftraggeber verpflichtet, bei Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 % der Bruttovergütung vo... [mehr]
Die Zinsschranke (§ 4h EStG) hat den Zweck, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen, die Unternehmen auf Fremdkapital zahlen, zu begrenzen. Sie soll verhindern, dass Unternehmen durch übermäßige Zinszahlungen ihre Steuerlast erheblich senken, insbesondere wenn diese Zinsen an verbundene Unternehmen gezahlt werden. Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat im Jahr 2023 Zinsen in Höhe von 1 Million Euro auf ein Darlehen gezahlt. Die Zinsschranke besagt, dass nur Zinsen bis zu einem bestimmten Prozentsatz des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) abgezogen werden dürfen. Angenommen, das EBITDA beträgt 2 Millionen Euro, und die Zinsschranke erlaubt einen Abzug von 30 % des EBITDA. In diesem Fall wären nur 600.000 Euro der Zinsen steuerlich absetzbar, während die restlichen 400.000 Euro nicht abgezogen werden können.
Liegt keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz) vor, bist du als Auftraggeber verpflichtet, bei Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 % der Bruttovergütung vo... [mehr]
Gewinne aus privaten Goldverkäufen (z. B. physisches Gold wie Münzen oder Barren) unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Besteuerung als **private Veräußerungsgesch&aum... [mehr]