Liegt keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz) vor, bist du als Auftraggeber verpflichtet, bei Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 % der Bruttovergütung vo... [mehr]
Liegt keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz) vor, bist du als Auftraggeber verpflichtet, bei Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 % der Bruttovergütung vo... [mehr]