Wo werden Werbungskosten in der Anlage V angegeben?

Antwort

In der Anlage V der Einkommensteuererklärung gibst du Werbungskosten in den Zeilen 31 bis 39 an. Hier kannst du verschiedene Arten von Werbungskosten, wie beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten, eintragen. Achte darauf, die entsprechenden Belege und Nachweise für die angegebenen Kosten bereitzuhalten, falls das Finanzamt diese anfordert.

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