Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in Deutschland die Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 12 UStG) wählt, gilt beim Verkauf von Vieh grundsätzlich der reguläre Umsat... [mehr]
Ja, in einer landwirtschaftlichen Halle, die steuerlich abgeschrieben wird, dürfen grundsätzlich Maschinen abgestellt werden, eine Werkstatt eingerichtet sein und die Halle darf auch teilweise leerstehen. Entscheidend ist, dass die Halle weiterhin dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zugeordnet ist und überwiegend für betriebliche (landwirtschaftliche) Zwecke genutzt wird. **Wichtige Punkte:** 1. **Betriebliche Nutzung:** Die Halle muss überwiegend für Zwecke des landwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden, z. B. als Lager für Maschinen, Geräte, Erntegut oder als Werkstatt für Reparaturen. 2. **Teilweise Leerstand:** Ein zeitweiliger oder teilweiser Leerstand ist unschädlich, solange die Halle weiterhin dem Betrieb dient und nicht dauerhaft einer anderen (privaten oder fremden) Nutzung zugeführt wird. 3. **Werkstatt:** Die Einrichtung einer Werkstatt innerhalb der Halle ist zulässig, sofern sie dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. 4. **Abschreibung:** Die steuerliche Abschreibung (AfA) ist an die betriebliche Nutzung gekoppelt. Solange die Halle dem Betriebsvermögen zugeordnet bleibt und für betriebliche Zwecke genutzt wird, bleibt die Abschreibung zulässig. **Achtung:** Sollte die Halle dauerhaft nicht mehr für betriebliche Zwecke genutzt werden (z. B. vollständige Vermietung an Dritte oder private Nutzung), kann eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen vorliegen. Das hätte steuerliche Konsequenzen (z. B. Nachversteuerung). **Fazit:** Maschinenlagerung, Werkstattnutzung und teilweiser Leerstand sind in einer steuerlich abgeschriebenen landwirtschaftlichen Halle grundsätzlich erlaubt, solange die betriebliche Nutzung im Vordergrund steht. Für eine individuelle steuerliche Beurteilung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in Deutschland die Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 12 UStG) wählt, gilt beim Verkauf von Vieh grundsätzlich der reguläre Umsat... [mehr]
Für einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gelten in Deutschland folgende Steuersätze: **1. Einkommensteuer:** Die GbR selb... [mehr]
Wenn ein gewerblich genutztes E-Auto im ersten Jahr zu 75 % abgeschrieben wurde (zum Beispiel durch die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung oder Sonderabschreibungen), ist ein Verkauf grunds&... [mehr]
Die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es so nicht. § 3 Nr. 7 EStG regelt keine generelle Steuerbefreiun... [mehr]
Ein 13 Jahre alter PKW kann bei einer Firma in Deutschland in der Regel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für PKW beträgt diese laut amtlicher AfA-Ta... [mehr]
Als optierender landwirtschaftlicher Betrieb unterliegst du in Deutschland grundsätzlich der Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), wenn du auf die Durchschnittssatzbesteuerung (&se... [mehr]
Nein, das ist so nicht zulässig. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet: Ausgaben werden in dem Jahr... [mehr]