Welcher Umsatzsteuersatz gilt beim Viehverkauf eines landwirtschaftlichen Betriebs bei Regelbesteuerung?

Antwort

Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in Deutschland die Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 12 UStG) wählt, gilt beim Verkauf von Vieh grundsätzlich der reguläre Umsatzsteuersatz von **19 %**. Eine Ausnahme besteht nur für bestimmte Lieferungen, wie z. B. lebende Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Geflügel, die dem ermäßigten Steuersatz von **7 %** unterliegen können (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2 zum UStG). Die genaue Zuordnung hängt von der Tierart ab. **Beispiel:** - Verkauf von lebenden Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern: **7 % Umsatzsteuer** - Verkauf von Pferden: **19 % Umsatzsteuer** Es ist also wichtig, die jeweilige Tierart zu prüfen, um den korrekten Steuersatz anzuwenden. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder direkt im [Umsatzsteuergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html).

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