Welchen Steuersatz zahlt ein optierender landwirtschaftlicher Betrieb für Kraftfutter?

Antwort

Als optierender landwirtschaftlicher Betrieb unterliegst du in Deutschland grundsätzlich der Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), wenn du auf die Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) verzichtet hast („Optierung“). Beim Einkauf von Kraftfutter gilt der reguläre Umsatzsteuersatz, der aktuell bei **19 %** liegt. Das bedeutet, du bezahlst beim Kauf von Kraftfutter 19 % Umsatzsteuer. Diese Vorsteuer kannst du im Rahmen deiner Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen und mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen. **Zusammengefasst:** Als optierender Betrieb bezahlst du beim Einkauf von Kraftfutter den regulären Steuersatz von **19 %**. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei deiner Steuerberatung.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Darf eine steuerlich abgeschriebene landwirtschaftliche Halle für Maschinen, Werkstatt und teilweise als Leerfläche genutzt werden?

Ja, in einer landwirtschaftlichen Halle, die steuerlich abgeschrieben wird, dürfen grundsätzlich Maschinen abgestellt werden, eine Werkstatt eingerichtet sein und die Halle darf auch teilwei... [mehr]