Kann eine GmbH vermögensverwaltend tätig sein und welche Folgen hat das für die Steuerpflicht der Gesellschaft?

Antwort

Ja, eine GmbH kann vermögensverwaltend tätig sein. Wenn eine GmbH vermögensverwaltend tätig ist, bedeutet dies, dass sie Einkünfte aus der Verwaltung von Vermögen erzielt, beispielsweise durch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Die steuerlichen Folgen sind, dass die GmbH in der Regel Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ihre Einkünfte zahlen muss. Allerdings gibt es bestimmte steuerliche Regelungen, die für vermögensverwaltende Gesellschaften gelten, wie zum Beispiel die Möglichkeit, bestimmte Aufwendungen abzuziehen oder von der Gewerbesteuer befreit zu werden, wenn die Gesellschaft ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die spezifischen steuerlichen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu klären.

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