Ja, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Die Anerkennung erfolgt durch einen entsprechenden Freist... [mehr]
Die Regelung, dass bei einer Liquidation einer GmbH die Gewerbesteuer auf den Zeitraum verteilt wird, findet sich im **§ 18 Abs. 3 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)**. Dort heißt es: > „Wird der Gewerbebetrieb aufgegeben oder veräußert, so ist der Erhebungszeitraum der Zeitraum, für den die Steuer nach § 14 Abs. 2 Satz 1 zu veranlagen ist.“ Das bedeutet: Im Fall der Liquidation (Aufgabe des Gewerbebetriebs) endet der Erhebungszeitraum nicht wie üblich am Jahresende, sondern mit dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Die Gewerbesteuer wird dann auf diesen verkürzten Zeitraum berechnet. **Quelle:** [§ 18 GewStG – Erhebungszeitraum und Festsetzung der Steuer](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__18.html) Zusätzlich ist in § 14 Abs. 2 Satz 1 GewStG geregelt, dass bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs der Erhebungszeitraum mit dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung endet. **Quelle:** [§ 14 GewStG – Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__14.html)
Ja, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Die Anerkennung erfolgt durch einen entsprechenden Freist... [mehr]
Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes kann verschiedene Auswirkungen haben: 1.Finanzielle Belastung für Unternehmen**: Höhere Gewerbesteuern können die Betriebskosten für... [mehr]