Darf eine gemeinnützige GmbH Spendenbescheinigungen ausstellen?

Antwort

Ja, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Die Anerkennung erfolgt durch einen entsprechenden Freistellungsbescheid oder eine vorläufige Bescheinigung des Finanzamts. Mit dieser Anerkennung ist die gGmbH berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich: Spendenbescheinigungen) für Geld- und Sachspenden auszustellen, damit Spender ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen können. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Spenden/Allgemeines/Allgemeines.html) oder bei [gemeinnuetzigkeit.de](https://www.gemeinnuetzigkeit.de/faq/spendenbescheinigung/).

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