Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das Zuflussprinzip maßgeblich. Das bedeutet: Entscheidend...
Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das Zuflussprinzip maßgeblich. Das bedeutet: Entscheidend...