Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das **Zuflussprinzip** maßgeblich. Das bedeutet: Entscheid... [mehr]
Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das **Zuflussprinzip** maßgeblich. Das bedeutet: Entscheid... [mehr]