In Deutschland beginnt das Steuerjahr am 1. Januar und endet am 31..
In Deutschland beginnt das Steuerjahr am 1. Januar und endet am 31..
In Mexiko beginnt das Steuerjahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das **Zuflussprinzip** maßgeblich. Das bedeutet: Entscheid... [mehr]
Negative Einnahmen, auch als Verluste bezeichnet, können in der Regel in der Steuererklärung für das Jahr, in dem sie entstanden sind, geltend gemacht werden. In Deutschland können... [mehr]