Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das **Zuflussprinzip** maßgeblich. Das bedeutet: Entscheid... [mehr]
In Mexiko beginnt das Steuerjahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das **Zuflussprinzip** maßgeblich. Das bedeutet: Entscheid... [mehr]