Fällt eine Elektrofirma unter Paragraph 48 EStG?

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Ja, eine Elektrofirma kann unter § 48 EStG (Einkommensteuergesetz) fallen, wenn sie Bauleistungen erbringt. § 48 EStG regelt die Steuerabzugsverpflichtung bei Bauleistungen. Wenn die Elektrofirma also Tätigkeiten ausführt, die als Bauleistungen gelten, wie z.B. die Installation von elektrischen Anlagen in Gebäuden, dann muss sie die entsprechenden Regelungen des § 48 EStG beachten. Weitere Informationen findest du im Gesetzestext: [§ 48 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__48.html).

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