Werden die Einkünfte eines Minijobs zu den Einkünften als Arbeitnehmer gezählt?

Antwort

Die Einkünfte aus einem Minijob werden in der Regel zu den Einkünften aus nichtbständiger Arbeit gezählt. Das bedeutet, dass sie zusammen mit anderen Einkünften aus einem regulären Arbeitsverhältnis in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Es gibt jedoch bestimmte Freigrenzen und Regelungen, die für Minijobs gelten, wie zum Beispiel die Verdienstgr von 520 Euro pro Monat (Stand 2023). Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, bleibt der Minijob in der Regel steuerfrei. Es ist wichtig, die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren.

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