Kann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Geburtstag einen Tankgutschein steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen?

Antwort

Ja, du kannst deinem Arbeitnehmer einen Tankgutschein zum Geburtstag steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: **1. Sachzuwendungen anlässlich eines persönlichen Ereignisses:** Ein Geburtstag gilt als persönlicher Anlass. Für solche Anlässe kannst du deinem Arbeitnehmer eine Sachzuwendung (wie einen Tankgutschein) gewähren. **2. Freigrenze:** Die Sachzuwendung darf den Wert von **60 Euro (inklusive Umsatzsteuer)** pro Anlass nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). **3. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit:** Wird die 60-Euro-Grenze eingehalten, ist der Gutschein steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. **4. Zusätzlichkeitserfordernis:** Der Gutschein muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. **5. Sachbezug:** Der Tankgutschein muss die Kriterien für einen Sachbezug erfüllen (z. B. darf er nur für Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden, nicht als Bargeldersatz). **Fazit:** Ein Tankgutschein bis 60 Euro zum Geburtstag ist steuer- und sozialversicherungsfrei möglich, wenn die genannten Bedingungen eingehalten werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2021-03-13-lohnsteuerliche-behandlung-von-sachzuwendungen.html).

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