Ja, du kannst deinem Arbeitnehmer einen Tankgutschein zum Geburtstag steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: **1. Sachzuwendungen anl&a... [mehr]
Ja, du kannst deinem Arbeitnehmer ein Geburtstagsgeschenk steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: **Sachzuwendungen bis 60 Euro:** Geburtstagsgeschenke gelten als sogenannte „Aufmerksamkeiten“. Sachzuwendungen (keine Geldgeschenke!) aus besonderem persönlichen Anlass – wie z. B. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes – sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Wert des Geschenks 60 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Anlass nicht übersteigt. **Wichtige Hinweise:** - Das Geschenk muss eine Sachzuwendung sein (z. B. Blumen, Wein, Buch, Gutschein für einen Sachbezug). Geldgeschenke sind nicht steuerfrei. - Die 60-Euro-Grenze gilt pro Anlass und pro Arbeitnehmer. - Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. - Die Zuwendung muss aus einem besonderen persönlichen Anlass erfolgen (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes). **Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/Steuern/lohnsteuer/2022-12-01-lohnsteuer-faq.html) oder bei [DATEV](https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/lohnsteuer-aufmerksamkeiten/).** **Fazit:** Ein Geburtstagsgeschenk bis 60 Euro als Sachzuwendung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Achte darauf, die Grenze nicht zu überschreiten und kein Geld zu schenken.
Ja, du kannst deinem Arbeitnehmer einen Tankgutschein zum Geburtstag steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: **1. Sachzuwendungen anl&a... [mehr]