Aufbewahrungsfrist für Fahrtenbücher im Unternehmen?

Antwort

Die Aufbewahrungsfrist für Fahrtenbücher in Unternehmen beträgt in der Regel sechs Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Fahrtenbuch erstellt wurde. Es ist wichtig, die Aufzeichnungen sorgfältig zu führen, da sie im Falle einer Betriebsprüfung oder für steuerliche Zwecke relevant sein können. Bei speziellen Regelungen oder Ausnahmen kann es sinnvoll sein, sich an einen Steuerberater zu wenden.

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