Freiberufler müssen ihre Geschäftsunterlagen in der Regel **10 Jahre** lang aufbewahren, wenn es sich um steuerlich relevante Unterlagen wie Buchungsbelege, Rechnungen oder Jahresabschlüsse handelt (§ 147 AO). Für andere Unterlagen, wie empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Geschäftsbriefe, gilt eine **Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren**. Wichtig: Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde bzw. das Dokument entstanden ist.