Wie lange müssen Freiberufler Steuerunterlagen aufbewahren?

Antwort

Freiberufler in Deutschland müssen ihre Steuerunterlagen in der Regel 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Frist gilt insbesondere für Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, wie z. B. Rechnungen, Buchungsbelege, Kontoauszüge und Steuerbescheide. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde bzw. das Dokument entstanden ist. Für bestimmte Unterlagen, wie z. B. empfangene und abgesandte Handelsbriefe, gilt eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Da Freiberufler jedoch meist keine Handelsbriefe im klassischen Sinne führen, ist die 10-Jahres-Frist für steuerrelevante Unterlagen in der Praxis am wichtigsten. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Aufbewahrungspflichten-von-Unterlagen.html).

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