Wie lange müssen Freiberufler Buchführungsunterlagen aufbewahren?

Antwort

Für Freiberufler gilt in Deutschland grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von **10 Jahren** für steuerlich relevante Unterlagen, sofern sie zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen (§ 147 AO, § 14b UStG). Dazu zählen z. B. Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Steuerbescheide. Freiberufler, die **nicht** buchführungspflichtig sind (also keine Bücher führen und keine Bilanzen erstellen), müssen empfangene und abgesandte Rechnungen sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen **6 Jahre** aufbewahren. **Zusammengefasst:** - Buchführungspflichtige Freiberufler: 10 Jahre - Nicht buchführungspflichtige Freiberufler: 6 Jahre Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Aufbewahrung_von_Buechern_und_Aufzeichnungen/aufbewahrung-von-buechern-und-aufzeichnungen.html).

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie lange müssen Freiberufler Steuerunterlagen aufbewahren?

Freiberufler in Deutschland müssen ihre Steuerunterlagen in der Regel 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Frist gilt insbesondere für Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind... [mehr]

Wie lange müssen Freiberufler Geschäftsunterlagen aufbewahren?

Freiberufler müssen ihre Geschäftsunterlagen in der Regel **10 Jahre** lang aufbewahren, wenn es sich um steuerlich relevante Unterlagen wie Buchungsbelege, Rechnungen oder Jahresabschlü... [mehr]