Freiberufler in Deutschland müssen ihre Steuerunterlagen in der Regel 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Frist gilt insbesondere für Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind... [mehr]
Für Freiberufler gilt in Deutschland grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von **10 Jahren** für steuerlich relevante Unterlagen, sofern sie zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen (§ 147 AO, § 14b UStG). Dazu zählen z. B. Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Steuerbescheide. Freiberufler, die **nicht** buchführungspflichtig sind (also keine Bücher führen und keine Bilanzen erstellen), müssen empfangene und abgesandte Rechnungen sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen **6 Jahre** aufbewahren. **Zusammengefasst:** - Buchführungspflichtige Freiberufler: 10 Jahre - Nicht buchführungspflichtige Freiberufler: 6 Jahre Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Aufbewahrung_von_Buechern_und_Aufzeichnungen/aufbewahrung-von-buechern-und-aufzeichnungen.html).
Freiberufler in Deutschland müssen ihre Steuerunterlagen in der Regel 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Frist gilt insbesondere für Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind... [mehr]
Freiberufler müssen ihre Geschäftsunterlagen in der Regel **10 Jahre** lang aufbewahren, wenn es sich um steuerlich relevante Unterlagen wie Buchungsbelege, Rechnungen oder Jahresabschlü... [mehr]