Wo und wie beantragt man Bürgergeld nach ALG1?

Antwort

Der Wechsel von Arbeitslosengeld I (ALG I) zum Bürgergeld erfolgt, wenn dein Anspruch auf ALG I endet und du weiterhin Unterstützung benötigst. Das Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter beantragt. **So gehst du vor:** 1. **Zuständiges Jobcenter finden:** Das Jobcenter ist für das Bürgergeld zuständig, nicht die Agentur für Arbeit. Dein örtliches Jobcenter findest du hier: [Jobcenter-Suche der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/jobcenter). 2. **Antrag stellen:** Du kannst den Antrag auf Bürgergeld online, per Post oder persönlich im Jobcenter stellen. Online geht das hier: [Bürgergeld online beantragen](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld). 3. **Benötigte Unterlagen:** Du brauchst u.a. deinen Personalausweis, Nachweise über Einkommen und Vermögen, Mietvertrag und Kontoauszüge. Das Jobcenter informiert dich über die genauen Unterlagen. 4. **Frühzeitig beantragen:** Stelle den Antrag rechtzeitig, bevor dein ALG I ausläuft, damit es keine Lücke in der Unterstützung gibt. **Wichtig:** Das Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern ab dem Monat der Antragstellung. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: [https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld)

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