Bei der Arbeitslosenversicherung (ALG I) gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. 1. **Schwerbehinderung**: Personen mit einem Grad der Behinderung (G... [mehr]
Nach der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) ist es grundsätzlich möglich, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzuzahlen. Dies kann sinnvoll sein, um Rentenansprüche zu sichern oder zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Fristen und Bedingungen zu beachten, die von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt werden. Es empfiehlt sich, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachmann für Sozialversicherungsrecht nachzufragen, um individuelle Informationen und Beratung zu erhalten.
Bei der Arbeitslosenversicherung (ALG I) gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. 1. **Schwerbehinderung**: Personen mit einem Grad der Behinderung (G... [mehr]
Die Dauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) bei Schwerbehinderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter des Antragstellers. Grundsä... [mehr]
Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) wird in der Regel von der Gesamtdauer des Anspruchs abgezogen. Das bedeutet, dass die Zeit der Sperrzeit nicht ausgezahlt wird und sich somit die Bezugsda... [mehr]
Ja, du kannst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, während du eine Teilrente beziehst. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum Beispiel muss... [mehr]