Wann wird die dreimonatige Sperrzeit beim ALG 1 abgezogen und wird das ALG 1 am Ende verkürzt?

Antwort

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) wird in der Regel von der Gesamtdauer des Anspruchs abgezogen. Das bedeutet, dass die Zeit der Sperrzeit nicht ausgezahlt wird und sich somit die Bezugsdauer des ALG I verkürzt. Wenn du also eine Sperrzeit von 3 Monaten hast, wird diese Zeit von deinem Anspruch auf ALG I abgezogen, sodass du insgesamt weniger Monate Leistungen erhältst.

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