Bei der Arbeitslosenversicherung (ALG I) gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. 1. **Schwerbehinderung**: Personen mit einem Grad der Behinderung (G... [mehr]
Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) wird in der Regel von der Gesamtdauer des Anspruchs abgezogen. Das bedeutet, dass die Zeit der Sperrzeit nicht ausgezahlt wird und sich somit die Bezugsdauer des ALG I verkürzt. Wenn du also eine Sperrzeit von 3 Monaten hast, wird diese Zeit von deinem Anspruch auf ALG I abgezogen, sodass du insgesamt weniger Monate Leistungen erhältst.
Bei der Arbeitslosenversicherung (ALG I) gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. 1. **Schwerbehinderung**: Personen mit einem Grad der Behinderung (G... [mehr]
Die Dauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) bei Schwerbehinderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter des Antragstellers. Grundsä... [mehr]
Nach der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) ist es grundsätzlich möglich, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzuzahlen. Dies kann sinnvoll sein, um Rentenansprüc... [mehr]
Ja, du kannst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, während du eine Teilrente beziehst. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum Beispiel muss... [mehr]