Bei der Arbeitslosenversicherung (ALG I) gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. 1. **Schwerbehinderung**: Personen mit einem Grad der Behinderung (G... [mehr]
Die Dauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) bei Schwerbehinderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter des Antragstellers. Grundsätzlich gilt: - Bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Monaten kann ALG I für bis zu 12 Monate bezogen werden. - Bei älteren Arbeitnehmern (über 50 Jahre) und längerer Beschäftigungsdauer kann die Bezugsdauer bis zu 24 Monate betragen. Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es jedoch zusätzliche Regelungen, die eine längere Bezugsdauer ermöglichen können. Es ist ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit oder auf deren Website über die spezifischen Regelungen und Ansprüche zu informieren.
Bei der Arbeitslosenversicherung (ALG I) gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. 1. **Schwerbehinderung**: Personen mit einem Grad der Behinderung (G... [mehr]
Nach der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) ist es grundsätzlich möglich, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzuzahlen. Dies kann sinnvoll sein, um Rentenansprüc... [mehr]
Die Dauer für den Bescheid über abschließende Angaben beim Jobcenter kann variieren. In der Regel solltest du mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 bis 6 Wochen rechnen. In einigen F&a... [mehr]
Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) wird in der Regel von der Gesamtdauer des Anspruchs abgezogen. Das bedeutet, dass die Zeit der Sperrzeit nicht ausgezahlt wird und sich somit die Bezugsda... [mehr]
Ja, du kannst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, während du eine Teilrente beziehst. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum Beispiel muss... [mehr]