Die Dauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) bei Schwerbehinderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter des Antragstellers. Grundsä... [mehr]
Bei der Arbeitslosenversicherung (ALG I) gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. 1. **Schwerbehinderung**: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben Anspruch auf besondere Förderungen und Unterstützung. Dies kann sich auf die Dauer des ALG I, die Höhe der Leistungen oder zusätzliche Hilfen bei der Jobsuche auswirken. 2. **Gleichstellung**: Menschen mit einem GdB zwischen 30 und 50 können unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden, wenn sie in ihrer beruflichen Teilhabe benachteiligt sind. Die Gleichstellung ermöglicht ähnliche Vorteile wie bei einer Schwerbehinderung, z.B. bei der Jobsuche oder bei der Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen. Es ist wichtig, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Sozialrecht über die genauen Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen können.
Die Dauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) bei Schwerbehinderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter des Antragstellers. Grundsä... [mehr]
Nach der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) ist es grundsätzlich möglich, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzuzahlen. Dies kann sinnvoll sein, um Rentenansprüc... [mehr]
Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) wird in der Regel von der Gesamtdauer des Anspruchs abgezogen. Das bedeutet, dass die Zeit der Sperrzeit nicht ausgezahlt wird und sich somit die Bezugsda... [mehr]
Ja, du kannst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, während du eine Teilrente beziehst. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum Beispiel muss... [mehr]