Kann ich in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen und selbständig tätig sein?

Antwort

In der Schweiz ist es grundsätzlich möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen und gleichzeitig gelegentlich selbständig tätig zu sein. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Meldepflicht**: Jede selbständige Tätigkeit muss der Arbeitslosenkasse gemeldet werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitslosenkasse den Umfang und die Art der selbständigen Tätigkeit informiert ist. 2. **Anrechnung des Einkommens**: Das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das bedeutet, dass das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt wird, wenn du Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielst. 3. **Vermittlungsfähigkeit**: Du musst weiterhin als vermittlungsfähig gelten, das heißt, du musst bereit und in der Lage sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Deine selbständige Tätigkeit darf deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigen. 4. **Höchstgrenze**: Es gibt eine Höchstgrenze für das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, das nicht zur Kürzung des Arbeitslosengeldes führt. Diese Grenze variiert je nach individueller Situation und muss bei der Arbeitslosenkasse erfragt werden. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Arbeitslosenkasse oder beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu informieren, um genaue Informationen und individuelle Beratung zu erhalten. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO): [SECO](https://www.seco.admin.ch/seco/de/home.html).

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