Ja, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Diese Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit übe... [mehr]
Der ALVZ-Beitrag in der Schweiz bezieht sich auf den Beitrag zur **Arbeitslosenversicherung für Personen im Rentenalter** (ALVZ = Arbeitslosenversicherung für Rentnerinnen und Rentner, oft auch als "ALV-Zusatzbeitrag" bezeichnet). Konkret: In der Schweiz müssen Arbeitnehmende und Arbeitgebende grundsätzlich Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlen. Für Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Frauen ab 64, Männer ab 65), entfällt die Beitragspflicht zur ALV auf dem Lohnanteil bis zum Freibetrag von 1'400 CHF pro Monat (16'800 CHF pro Jahr). Für Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird jedoch weiterhin ein sogenannter **ALVZ-Beitrag** erhoben. **Zusammengefasst:** Der ALVZ-Beitrag ist der Anteil an der Arbeitslosenversicherung, der auf Einkommen von erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern über dem Freibetrag erhoben wird. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite der [Schweizerischen Ausgleichskasse](https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblaetter-Formulare/Merkblaetter/Beitragspflicht-und-Beitragshoehe/Merkblatt-2.01-Beitragspflicht-und-Beitragshoehe) oder beim [SECO](https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung.html).
Ja, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Diese Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit übe... [mehr]