Wenn du eine Teilrente beziehst, weiterhin arbeitest und bereits eine Betriebsrente der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) erhältst, hängt die Beitragspflicht zur VBL vo... [mehr]
Bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist es grundsätzlich möglich, eine Teilrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Das bedeutet, du kannst deine Arbeitszeit reduzieren und eine Teilrente aus der VBL-Betriebsrente erhalten, während du weiterhin ein (reduziertes) Gehalt beziehst. Wichtige Punkte dazu: 1. **Voraussetzungen**: Du musst die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen, also in der Regel das Rentenalter erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente beziehen können. 2. **Kombination mit gesetzlicher Teilrente**: Die VBL-Teilrente ist meist an die gesetzliche Teilrente gekoppelt. Das heißt, du musst auch bei der Deutschen Rentenversicherung eine Teilrente beantragen. 3. **Höhe der Teilrente**: Die Höhe der VBL-Teilrente richtet sich nach dem Anteil der gesetzlichen Teilrente. Beziehst du z. B. eine halbe gesetzliche Rente, bekommst du auch die Hälfte deiner VBL-Rente. 4. **Weiterarbeit**: Du kannst weiterhin arbeiten, allerdings kann das Einkommen aus der Beschäftigung Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen und damit auch der VBL-Teilrente haben (Stichwort Hinzuverdienstgrenzen). 5. **Antragstellung**: Die Teilrente muss bei der VBL beantragt werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig beraten zu lassen, um die individuellen Auswirkungen zu klären. Weitere Informationen findest du direkt bei der [VBL](https://www.vbl.de/de/leistungen/teilrente/). **Tipp:** Es ist ratsam, sich sowohl bei der VBL als auch bei der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, da die Regelungen komplex sind und von deiner persönlichen Situation abhängen.
Wenn du eine Teilrente beziehst, weiterhin arbeitest und bereits eine Betriebsrente der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) erhältst, hängt die Beitragspflicht zur VBL vo... [mehr]
Wenn du eine Teilrente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst und gleichzeitig Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hast, gelten folgende Grunds&aum... [mehr]
Die Auszahlung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist in der Regel **nicht steuerfrei**. Die VBL ist eine Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dien... [mehr]
Ja, auch als Pensionist musst du Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn du weiterarbeitest. In Österreich beispielsweise gilt: - **Pensionisten, die unselbstständig arbeiten (z.B. al... [mehr]
In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass du eine Teilrente beantragst oder beziehst. Der Rentenantrag ist eine private Angeleg... [mehr]
Um die Rentenerhöhung durch drei weitere Jahre Arbeit mit einem Bruttogehalt von 4.300 € zu berechnen, sind folgende Schritte nötig: **1. Entgeltpunkte pro Jahr berechnen:** Der Durchs... [mehr]
Eine Teilrente kann in Deutschland in der Regel ab dem Alter von 63 Jahren beantragt werden, vorausgesetzt, man hat die erforderlichen Mindestversicherungszeiten erfüllt. Es gibt jedoch auch Rege... [mehr]
Bei Teilrenten wird die Rente anteilig ausgezahlt, was bedeutet, dass nur ein Teil der regulären Rentenansprüche ausgezahlt wird. Die nicht ausbezahlte Rente wird in der Regel nicht verloren... [mehr]
Vollrente und Teilrente beziehen sich auf die Rentenzahlungen die eine Person aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. - **Vollrente**: Dies ist die vollständige Rentenzahlung, die e... [mehr]
Als Flexirentner, der weiterarbeitet, bist du in der Regel weiterhin der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Krankheitskosten werden dann wie üblich von deiner Krankenkasse über... [mehr]