Wenn du eine Teilrente beziehst, weiterhin arbeitest und bereits eine Betriebsrente der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) erhältst, hängt die Beitragspflicht zur VBL vo... [mehr]
Wenn du eine Teilrente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst und gleichzeitig Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hast, gelten folgende Grundsätze: **1. Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung:** Eine Teilrente bedeutet, dass du nicht die volle Altersrente, sondern nur einen prozentualen Anteil (z. B. 50 %, 70 % oder 99 %) beziehst. Das ist möglich, wenn du weiterhin teilweise arbeitest und so dein Einkommen und die Rente kombinierst. **2. VBL-Betriebsrente:** Die VBL ist eine Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Auszahlung der VBL-Rente ist grundsätzlich an den Beginn der gesetzlichen Altersrente gekoppelt. Das heißt: - Wenn du eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst, kannst du auch die VBL-Rente beantragen. - Die VBL zahlt dann ebenfalls eine Teilrente aus, die sich am Prozentsatz der gesetzlichen Teilrente orientiert (§ 33 Abs. 2 VBLS). **3. Sehr langjährig Versicherte:** Als „sehr langjährig versichert“ giltst du in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn du mindestens 45 Versicherungsjahre hast. Du kannst dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig (ab 64 Jahren, ab 2024) ohne Abschläge beziehen. - Die VBL orientiert sich beim Rentenbeginn an der gesetzlichen Rente. Wenn du die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nimmst, kannst du auch die VBL-Rente ab diesem Zeitpunkt beantragen. **Wichtige Hinweise:** - Die VBL-Rente wird gekürzt, wenn du sie vor dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze) in Anspruch nimmst. Die Kürzung beträgt 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs. - Wenn du nur eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst, zahlt die VBL ebenfalls nur eine Teilrente. - Sobald du die volle gesetzliche Rente beziehst, kannst du auch die volle VBL-Rente erhalten. **Weitere Informationen:** - [VBL – Informationen zur Altersrente](https://www.vbl.de/de/leistungen/altersrente/) - [Deutsche Rentenversicherung – Teilrente](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersrente/Teilrente/teilrente_node.html) **Fazit:** Du kannst bei Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine (Teil-)Auszahlung der VBL-Rente erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Anteil der gesetzlichen Teilrente. Für sehr langjährig Versicherte gelten die genannten Besonderheiten beim Rentenbeginn und eventuellen Abschlägen. Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung und der VBL.
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In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass du eine Teilrente beantragst oder beziehst. Der Rentenantrag ist eine private Angeleg... [mehr]
Der Zuschlag für langjährige Versicherte in der Rente, auch als "Zuschlag für langjährig Versicherte" bekannt, ist eine Regelung in der deutschen Rentenversicherung. Er w... [mehr]
Eine Teilrente kann in Deutschland in der Regel ab dem Alter von 63 Jahren beantragt werden, vorausgesetzt, man hat die erforderlichen Mindestversicherungszeiten erfüllt. Es gibt jedoch auch Rege... [mehr]
Bei Teilrenten wird die Rente anteilig ausgezahlt, was bedeutet, dass nur ein Teil der regulären Rentenansprüche ausgezahlt wird. Die nicht ausbezahlte Rente wird in der Regel nicht verloren... [mehr]
Vollrente und Teilrente beziehen sich auf die Rentenzahlungen die eine Person aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. - **Vollrente**: Dies ist die vollständige Rentenzahlung, die e... [mehr]