Wird bei Teilrente und Weiterarbeit weiterhin in die VBL eingezahlt?

Antwort

Wenn du eine Teilrente beziehst, weiterhin arbeitest und bereits eine Betriebsrente der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) erhältst, hängt die Beitragspflicht zur VBL von deinem Beschäftigungsverhältnis ab: **1. VBL-Pflichtversicherung:** Die VBL-Pflichtversicherung endet grundsätzlich mit dem Beginn der Betriebsrente. Das bedeutet: Sobald du eine VBL-Rente beziehst, bist du in der Regel nicht mehr pflichtversichert in der VBL, auch wenn du weiterarbeitest. Es werden dann keine weiteren Pflichtbeiträge zur VBL mehr abgeführt. **2. VBL-Freiwillige Versicherung (VBLextra):** Falls du eine freiwillige Zusatzversicherung (z. B. VBLextra) abgeschlossen hast, kannst du diese unter Umständen weiterführen und Beiträge einzahlen, das ist aber eine freiwillige Entscheidung. **3. Besonderheiten bei Teilrente:** Auch bei Bezug einer Teilrente der gesetzlichen Rentenversicherung und Weiterarbeit gilt: Mit dem Beginn der VBL-Rente endet die Pflichtversicherung bei der VBL. Es werden also keine weiteren Pflichtbeiträge mehr eingezogen. **Fazit:** In der Regel werden nach Beginn der VBL-Rente keine Pflichtbeiträge mehr zur VBL eingezogen, auch wenn du weiterarbeitest. Für individuelle Besonderheiten (z. B. Sonderregelungen im Tarifvertrag oder bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen) empfiehlt sich eine Rückfrage bei der Personalabteilung oder direkt bei der [VBL](https://www.vbl.de/). **Hinweis:** Die gesetzliche Rentenversicherung ist davon unabhängig – hier können weiterhin Beiträge anfallen, solange du arbeitest.

Kategorie: Rente Tags: Teilrente VBL Weiterarbeit
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