Wenn du eine Teilrente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst und gleichzeitig Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hast, gelten folgende Grunds&aum... [mehr]
Wenn du eine Teilrente beziehst, weiterhin arbeitest und bereits eine Betriebsrente der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) erhältst, hängt die Beitragspflicht zur VBL von deinem Beschäftigungsverhältnis ab: **1. VBL-Pflichtversicherung:** Die VBL-Pflichtversicherung endet grundsätzlich mit dem Beginn der Betriebsrente. Das bedeutet: Sobald du eine VBL-Rente beziehst, bist du in der Regel nicht mehr pflichtversichert in der VBL, auch wenn du weiterarbeitest. Es werden dann keine weiteren Pflichtbeiträge zur VBL mehr abgeführt. **2. VBL-Freiwillige Versicherung (VBLextra):** Falls du eine freiwillige Zusatzversicherung (z. B. VBLextra) abgeschlossen hast, kannst du diese unter Umständen weiterführen und Beiträge einzahlen, das ist aber eine freiwillige Entscheidung. **3. Besonderheiten bei Teilrente:** Auch bei Bezug einer Teilrente der gesetzlichen Rentenversicherung und Weiterarbeit gilt: Mit dem Beginn der VBL-Rente endet die Pflichtversicherung bei der VBL. Es werden also keine weiteren Pflichtbeiträge mehr eingezogen. **Fazit:** In der Regel werden nach Beginn der VBL-Rente keine Pflichtbeiträge mehr zur VBL eingezogen, auch wenn du weiterarbeitest. Für individuelle Besonderheiten (z. B. Sonderregelungen im Tarifvertrag oder bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen) empfiehlt sich eine Rückfrage bei der Personalabteilung oder direkt bei der [VBL](https://www.vbl.de/). **Hinweis:** Die gesetzliche Rentenversicherung ist davon unabhängig – hier können weiterhin Beiträge anfallen, solange du arbeitest.
Wenn du eine Teilrente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst und gleichzeitig Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hast, gelten folgende Grunds&aum... [mehr]
In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass du eine Teilrente beantragst oder beziehst. Der Rentenantrag ist eine private Angeleg... [mehr]
Um die Rentenerhöhung durch drei weitere Jahre Arbeit mit einem Bruttogehalt von 4.300 € zu berechnen, sind folgende Schritte nötig: **1. Entgeltpunkte pro Jahr berechnen:** Der Durchs... [mehr]
Eine Teilrente kann in Deutschland in der Regel ab dem Alter von 63 Jahren beantragt werden, vorausgesetzt, man hat die erforderlichen Mindestversicherungszeiten erfüllt. Es gibt jedoch auch Rege... [mehr]
Bei Teilrenten wird die Rente anteilig ausgezahlt, was bedeutet, dass nur ein Teil der regulären Rentenansprüche ausgezahlt wird. Die nicht ausbezahlte Rente wird in der Regel nicht verloren... [mehr]
Vollrente und Teilrente beziehen sich auf die Rentenzahlungen die eine Person aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. - **Vollrente**: Dies ist die vollständige Rentenzahlung, die e... [mehr]
Als Flexirentner, der weiterarbeitet, bist du in der Regel weiterhin der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Krankheitskosten werden dann wie üblich von deiner Krankenkasse über... [mehr]