Bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist es grundsätzlich möglich, eine Teilrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Das bedeutet, du kannst deine Arbe... [mehr]
Die Auszahlung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist in der Regel **nicht steuerfrei**. Die VBL ist eine Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland und wird als betriebliche Altersversorgung behandelt. Die Rentenzahlungen aus der VBL gehören zu den sogenannten „sonstigen Einkünften“ nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) und sind grundsätzlich **voll steuerpflichtig**. Das bedeutet, dass die ausgezahlte VBL-Rente in der Steuererklärung angegeben werden muss und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Eine Ausnahme kann es geben, wenn es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bei Altverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden). In den meisten Fällen ist aber auch die Kapitalauszahlung zumindest teilweise steuerpflichtig. Weitere Informationen findest du direkt bei der [VBL](https://www.vbl.de/de/leistungen/steuerliche-behandlung/) oder beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/). **Fazit:** Die VBL-Auszahlung ist in der Regel steuerpflichtig. Wie viel Steuern tatsächlich anfallen, hängt von deiner individuellen Situation ab. Ein Steuerberater kann hierzu im Einzelfall genau Auskunft geben.
Bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist es grundsätzlich möglich, eine Teilrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Das bedeutet, du kannst deine Arbe... [mehr]
In Deutschland wird die gesetzliche Rente in der Regel monatlich ausgezahlt, nicht jährlich. Die Rentenzahlung erfolgt jeweils zum Monatsende auf das angegebene Konto der Rentenempfängerin o... [mehr]
Wenn du eine Teilrente beziehst, weiterhin arbeitest und bereits eine Betriebsrente der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) erhältst, hängt die Beitragspflicht zur VBL vo... [mehr]
Wenn du eine Teilrente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst und gleichzeitig Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hast, gelten folgende Grunds&aum... [mehr]
Für den Rentenjahrgang 1964 gilt ein Besteuerungsanteil von **83 %**. Das bedeutet, 83 % der gesetzlichen Rente, die erstmals im Jahr 2029 bezogen wird (Regelaltersrente mit 65 Jahren und 8 Monat... [mehr]
In der Regel wird die Rente nicht ausgezahlt, solange noch Maßnahmen zur Rehabilitation oder Eingliederung, wie Umschulungen oder Hilfsmittel, nicht vollständig ausgeschöpft sind. Die... [mehr]
Bei Teilrenten wird die Rente anteilig ausgezahlt, was bedeutet, dass nur ein Teil der regulären Rentenansprüche ausgezahlt wird. Die nicht ausbezahlte Rente wird in der Regel nicht verloren... [mehr]