Ist die Auszahlung der VBL steuerfrei?

Antwort

Die Auszahlung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist in der Regel **nicht steuerfrei**. Die VBL ist eine Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland und wird als betriebliche Altersversorgung behandelt. Die Rentenzahlungen aus der VBL gehören zu den sogenannten „sonstigen Einkünften“ nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) und sind grundsätzlich **voll steuerpflichtig**. Das bedeutet, dass die ausgezahlte VBL-Rente in der Steuererklärung angegeben werden muss und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Eine Ausnahme kann es geben, wenn es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bei Altverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden). In den meisten Fällen ist aber auch die Kapitalauszahlung zumindest teilweise steuerpflichtig. Weitere Informationen findest du direkt bei der [VBL](https://www.vbl.de/de/leistungen/steuerliche-behandlung/) oder beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/). **Fazit:** Die VBL-Auszahlung ist in der Regel steuerpflichtig. Wie viel Steuern tatsächlich anfallen, hängt von deiner individuellen Situation ab. Ein Steuerberater kann hierzu im Einzelfall genau Auskunft geben.

Kategorie: Rente Tags: VBL Auszahlung Steuer
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