Muss ich den Arbeitgeber über einen Antrag auf Teilrente mit 63 informieren, wenn ich weiterarbeite?

Antwort

In Deutschland bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass du eine Teilrente beantragst oder beziehst. Der Rentenantrag ist eine private Angelegenheit zwischen dir und der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten: 1. **Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung:** Du musst der Deutschen Rentenversicherung mitteilen, wie viel du weiterhin arbeiten und verdienen möchtest, da dies Einfluss auf die Höhe der Teilrente hat. 2. **Arbeitsvertragliche Regelungen:** Prüfe deinen Arbeitsvertrag und ggf. bestehende Betriebsvereinbarungen. Manche Verträge enthalten Klauseln, die eine Mitteilungspflicht bei Renteneintritt vorsehen. 3. **Sozialversicherung:** Dein Arbeitgeber erfährt spätestens durch die Meldung an die Sozialversicherung, dass du eine Rente beziehst, da sich ggf. die Beiträge ändern. 4. **Transparenz und Zusammenarbeit:** Es kann sinnvoll sein, den Arbeitgeber freiwillig zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere wenn sich deine Arbeitszeit oder dein Aufgabenbereich ändern. **Fazit:** Eine gesetzliche Pflicht zur Information des Arbeitgebers besteht nicht, aber aus praktischen Gründen kann es ratsam sein, das Gespräch zu suchen. Weitere Informationen findest du bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersrente/Teilrente/teilrente_node.html).

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