Ab Januar 2027 gibt es in Deutschland für Rentner grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei der gesetzlichen Altersrente. Das bedeutet: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann u... [mehr]
Die Höhe deiner Rente als Lehrer*in in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 63 Jahren hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Dienstjahre**: Wie viele Jahre hast du im öffentlichen Dienst gearbeitet? 2. **Besoldungsgruppe**: In welcher Besoldungsgruppe warst du zuletzt eingruppiert (z.B. A12, A13, A14)? 3. **Versorgungsabschlag**: Bei einem Ruhestand vor dem regulären Pensionsalter (meist 67 Jahre) gibt es Abschläge. 4. **Pension statt Rente**: Als verbeamtete*r Lehrer*in erhältst du eine Pension, keine gesetzliche Rente. **Berechnung der Pension:** - Die Pension beträgt maximal 71,75 % des letzten ruhegehaltfähigen Grundgehalts (nach 40 Dienstjahren). - Für jedes Dienstjahr werden 1,79375 % angerechnet. - Bei einem Ruhestand mit 63 Jahren (vorzeitig) wird die Pension um 3,6 % pro Jahr, das du vor der Regelaltersgrenze in Pension gehst, gekürzt (maximal 10,8 %). **Beispielrechnung:** Angenommen, du hast 35 Dienstjahre und warst zuletzt in A13 (Grundgehalt ca. 5.500 € brutto): 1. 35 Jahre x 1,79375 % = 62,78 % des letzten Grundgehalts 2. Abschlag bei 4 Jahren vorzeitigem Ruhestand: 4 x 3,6 % = 14,4 % Abschlag 3. 62,78 % - 14,4 % = 48,38 % des letzten Grundgehalts **Pension brutto:** 5.500 € x 48,38 % ≈ 2.661 € brutto monatlich **Hinweis:** Das ist eine grobe Schätzung. Für eine genaue Berechnung solltest du dich an das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW wenden: [lbv.nrw.de](https://www.lbv.nrw.de/) Dort kannst du auch eine individuelle Versorgungsauskunft anfordern.
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Die durchschnittliche Alterspension (Rente) in Österreich lag laut den Daten der Österreichischen Sozialversicherung (Stand 2023) bei etwa 1.500 bis 1.600 Euro brutto pro Monat. Es gibt Unte... [mehr]
Ja, zwischen Litauen und Deutschland gibt es eine Rentenregelung. Beide Länder sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weshalb die EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozi... [mehr]
Für eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen (umgangssprachlich „GEZ-Gebühren“) ist nicht die Höhe der Rente allein entscheidend, sondern ob du bestimmte Sozialleistung... [mehr]
Die Aussage, dass „alle ab Jahrgang 2000 keine Alterspension mehr erleben können, weil nicht zu finanzieren“, stammt nicht aus offiziellen Quellen, sondern ist ein häufig verbrei... [mehr]
Die sogenannte „Mütterrente“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Verbesserung der gesetzlichen Rente in Deutschland, die Müttern (und auch Vätern), deren K... [mehr]
Ja, das Pflegegeld kann sich unter bestimmten Voraussetzungen positiv auf die Rente auswirken. Wenn du eine andere Person pflegst (mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage) u... [mehr]
Ja, das stimmt. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung von mindestens 50) haben in Deutschland die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen – und zwar mit der s... [mehr]
Um die Rentenerhöhung durch drei weitere Jahre Arbeit mit einem Bruttogehalt von 4.300 € zu berechnen, sind folgende Schritte nötig: **1. Entgeltpunkte pro Jahr berechnen:** Der Durchs... [mehr]
Um die Rentenerhöhung durch zwei weitere Jahre Arbeit mit einem Bruttogehalt von 4.300 € zu berechnen, sind folgende Schritte nötig: **1. Entgeltpunkte pro Jahr berechnen:** Der Durc... [mehr]