Erhöht sich die Rente, wenn man mit 63 in Rente geht und noch Pflegegeld bezieht, zu dem Beiträge gezahlt werden?

Antwort

Ja, das Pflegegeld kann sich unter bestimmten Voraussetzungen positiv auf die Rente auswirken. Wenn du eine andere Person pflegst (mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage) und dafür Pflegegeld erhältst, zahlt diekasse für dich Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein – vorausgesetzt, du übst die Pflege nicht erwerbsmäßig aus und bist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche anderweitig berufstätig. Diese Rentenbeiträge erhöhen deine spätere Rente, solange du noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hast und die Pflege ausübst. Wenn du mit 63 Jahren in Rente gehst (vor Erreichen der Regelaltersgrenze), kannst du grundsätzlich weiterhin als Pflegeperson tätig sein. Die Rentenbeiträge, die während dieser Zeit von der Pflegekasse gezahlt werden, erhöhen deine Rente auch nach Rentenbeginn, allerdings erst ab dem 1. Juli des Folgejahres nach der Beitragszahlung (§ 307 SGB VI). Wichtig: Sobald du die Regelaltersgrenze erreichst, werden keine weiteren Rentenbeiträge für die Pflege mehr gezahlt. Weitere Informationen findest du bei der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Reha-Pflege/Pflegepersonen/pflegepersonen_node.html

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