In Deutschland kannst du grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr in die sogenannte "Frührente" gehen, also vorzeitig eine Altersrente beziehen. Allerdings gibt es dabei einige wichtige... [mehr]
Für eine Frau, geboren 1969, mit 50 % Schwerbehinderung und durchgehender Erwerbstätigkeit seit dem 16. Lebensjahr, gelten folgende Regelungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Deutschland (Stand 2024): **Reguläre Altersrente für schwerbehinderte Menschen:** - Geburtsjahr 1969 - Mindestversicherungszeit (Wartezeit): 35 Jahre - Grad der Behinderung: mindestens 50 % (erfüllt) - Wohnort: Thüringen (bundesweit einheitliche Regelung) **Frühestmöglicher Rentenbeginn:** - Die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen kannst du mit **65 Jahren und 4 Monaten** beziehen. - Mit Abschlägen (maximal 10,8 %) ist ein Rentenbeginn ab **62 Jahren und 4 Monaten** möglich. **Zusammengefasst:** - **Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen:** 62 Jahre und 4 Monate (also ab September 2031) - **Abschlagsfreie Rente:** 65 Jahre und 4 Monate (also ab Januar 2035) **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Berechnung hängt von den tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten ab. Die Angaben gelten, wenn du die Wartezeit von 35 Jahren erfüllst. - Für eine verbindliche Auskunft empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung: [www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de) **Quellen:** - [Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersrente/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen_node.html) - [Rentenbeginnrechner der DRV](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersrente/rentenbeginnrechner_node.html)
In Deutschland kannst du grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr in die sogenannte "Frührente" gehen, also vorzeitig eine Altersrente beziehen. Allerdings gibt es dabei einige wichtige... [mehr]
Ein schwerbehinderter Mensch kann eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten Bedingungen sind: 1.... [mehr]
Wenn du später als mit dem regulären Renteneintrittsalter in die gesetzliche Rente gehst, erhöht sich deine monatliche Rente. Für jeden Monat, den du über das reguläre Re... [mehr]
Mit 40 % Behinderung und 63 Jahren kannst du in Deutschland grundsätzlich nicht vorzeitig in Rente gehen, wenn du keine 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung ha... [mehr]
Bei einer Schwerbehinderung kannst du in der Regel früher in Rente gehen. Wenn du im September 1966 geboren bist, gilt für dich die Regelung, dass du mit einer Schwerbehinderung ab dem 1. Ja... [mehr]
Ja, es ist möglich, Rentenpunkte zu sammeln, wenn du mit 63 Jahren in Frührente gehst und einen sozialversicherungspflichtigen Minijob annimmst. In Deutschland kannst du auch während de... [mehr]
Wenn du 1966 geboren bist und als schwerbehindert anerkannt bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei in Rente gehen. In Deutschland gilt für schwerbehinderte Menschen eine R... [mehr]
Die Berechnung der Rente für schwerbehinderte Menschen in Deutschland erfolgt nach bestimmten Regelungen, die sich von der regulären Rentenberechnung unterscheiden können. Hier sind die... [mehr]
Wenn du schwerbehindert bist und über 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du in der Regel bereits ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. Es gibt je... [mehr]
Das Renteneintrittsalter hängt in Deutschland vom Geburtsjahr und der Art der Rente ab. Für Personen, die 1963 geboren sind, gilt folgendes: - **Regelaltersrente**: Das reguläre Renten... [mehr]