Für eine Frau, geboren 1969, mit 50 % Schwerbehinderung und durchgehender Erwerbstätigkeit seit dem 16. Lebensjahr, gelten folgende Regelungen für die Altersrente für schwerbehinde... [mehr]
Wenn du später als mit dem regulären Renteneintrittsalter in die gesetzliche Rente gehst, erhöht sich deine monatliche Rente. Für jeden Monat, den du über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitest und keine Rente beziehst, bekommst du einen Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat (das sind 6 % pro Jahr). Zusätzlich zahlst du weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein, was die Rente weiter erhöht. Beispiel: Wenn du dein Renteneintrittsalter um ein Jahr (12 Monate) hinausschiebst, bekommst du einen Zuschlag von 6 % auf deine bis dahin erworbenen Rentenansprüche, plus die zusätzlichen Entgeltpunkte durch die weiter gezahlten Beiträge. Weitere Informationen findest du bei der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Flexibler-Rentenbeginn/flexibler-rentenbeginn_node.html
Für eine Frau, geboren 1969, mit 50 % Schwerbehinderung und durchgehender Erwerbstätigkeit seit dem 16. Lebensjahr, gelten folgende Regelungen für die Altersrente für schwerbehinde... [mehr]
Die Höhe der staatlichen Pension (in Deutschland meist als gesetzliche Rente bezeichnet) berechnet sich nach einem bestimmten Schema, das auf dem sogenannten Umlageverfahren basiert. Die wichtigs... [mehr]
Das Renteneintrittsalter hängt in Deutschland vom Geburtsjahr und der Art der Rente ab. Für Personen, die 1963 geboren sind, gilt folgendes: - **Regelaltersrente**: Das reguläre Renten... [mehr]