Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
§ 23 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland. Er lautet: "Für Klagen aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Mietsache befindet." Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Wenn der Kläger während eines laufenden Verfahrens das Eigentum an der streitgegenständlichen Sache verliert (z.B. durch Verkauf oder Übertragung), ist er grundsätzlich nicht... [mehr]
Ob eine Klage auf Rückbau abgewiesen werden kann, hängt von mehreren rechtlichen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die geprüft werden sollten: 1. **Aktuelle Eigentumsverh... [mehr]