Was regelt § 23 ZPO?

Antwort vom

§ 23 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland. Er lautet: "Für Klagen aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Mietsache befindet." Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

Kategorie: Recht Tags: Gerichtsstand ZPO Klage
Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Was tun, wenn im Schuldnerverzeichnis als Eintragungsgrund § 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO (nicht Nr. 1) steht?

Wenn im **Schuldnerverzeichnis** als Eintragungsgrund **§ 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO** (nicht Nr. 1) steht, bedeutet das typischerweise: **Der Schuldner hat die Vermögensauskunft nicht (ordnungsg...

Was kann ein Gläubiger tun, wenn im Schuldnerverzeichnis als Anordnungsgrund § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO eingetragen ist?

§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Schuldnerverzeichnis bedeutet: Gegen den Schuldner liegt eine Eintragungsanordnung vor, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat (typisch: Termin unentsch...