Die Revisionssumme für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beträgt grundsätzlich 20.000 Euro. Diese Wertgrenze ist in § 542 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ge... [mehr]
§ 23 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland. Er lautet: "Für Klagen aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Mietsache befindet." Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Die Revisionssumme für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beträgt grundsätzlich 20.000 Euro. Diese Wertgrenze ist in § 542 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ge... [mehr]