Was regelt § 23 ZPO?

Antwort

§ 23 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland. Er lautet: "Für Klagen aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Mietsache befindet." Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

Kategorie: Recht Tags: Gerichtsstand ZPO Klage
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