Der Gerichtsstand bei einem Kaufvertrag richtet sich in der Regel nach den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Grundsätzlich gilt der Wohnsitz oder der Sitz des Beklagten als... [mehr]
Der Gerichtsstand bei einem Kaufvertrag richtet sich in der Regel nach den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Grundsätzlich gilt der Wohnsitz oder der Sitz des Beklagten als... [mehr]
Die Klausel "Gerichtsstand für beide Seiten Hamburg" bedeutet, dass im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien alle gerichtlichen Verfahren in Hamburg s... [mehr]
§ 23 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland. Er lautet: "Für Klagen aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist... [mehr]