Die Klausel "Gerichtsstand für beide Seiten Hamburg" bedeutet, dass im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien alle gerichtlichen Verfahren in Hamburg stattfinden müssen. Dies gilt unabhängig davon, wo die Parteien ihren Wohnsitz oder Sitz haben. Die Festlegung eines bestimmten Gerichtsstands hat den Vorteil, dass beide Parteien wissen, wo sie im Streitfall rechtliche Schritte einleiten müssen, was Planungssicherheit und Kostentransparenz bietet. In der Regel wird der Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, um mögliche Unsicherheiten und Konflikte über den Ort der rechtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.